Grafikdesign für Rittler und co mit orangefarbenen Sirenen und einer blauen, die sich von den orangefarbenen Sirenen abhebt
Social Media, Online Marketing

Muss man als Influencer Steuern zahlen

Vor allem Teenager geben als Berufswunsch häufig an, dass sie als Influencer ihr Geld verdienen möchten. Die Verdienstaussichten sind sehr gut. Und so stellt sich häufig die Frage, ob Influencer verpflichtet sind, von ihren Einnahmen Steuern abzuführen.

Influencer ist mittlerweile ein Beruf, der sich vor allem bei jungen Menschen unter 30 Jahren einer großen Beliebtheit erfreut. Vor allem Teenager geben als Berufswunsch häufig an, dass sie als Influencer ihr Geld verdienen möchten. Auch Betreiber einer Social Media Agentur Graz sind häufig in diesem Bereich tätig. Die Verdienstaussichten sind sehr gut. Und so stellt sich häufig die Frage, ob Influencer verpflichtet sind, von ihren Einnahmen Steuern abzuführen.

1. Einnahmen sind in Österreich steuerpflichtig

In Österreich herrscht eine Steuerpflicht für alle Einnahmen. Dabei spielt es keine Rolle, aus welcher Quelle die Einnahmen stammen!

Nicht nur Geld, sondern auch Geschenke fallen unter die Steuerpflicht. Somit sind Influencer grundsätzlich dazu verpflichtet, Steuern zu zahlen. Dies gilt nicht nur für das Einkommen.

Mitunter fallen auch Gewerbesteuern und Umsatzsteuer an. Sobald die Einnahmen den jährlichen Steuerfreibetrag überschreiten, ist es empfehlenswert, einen Steuerberater um Rat zu bitten.

2. Grundfreibetrag - in diesem Bereich fallen keine Steuern an

Der Grundfreibetrag steht jedem Bürger in Österreich zu!

Das Alter und die Art der Beschäftigung spielen keine Rolle. Für ein Einkommen, das unterhalb dieses jährlichen Freibetrags liegt, fallen grundsätzlich keine Steuern an.

Die Regierung passt den Freibetrag in regelmäßigen Abständen an die Inflationsrate und die Einkommensentwicklung an. Derzeit liegt der Grundfreibetrag bei 11.000 EUR. (Stand 2020)

Influencer, die mit ihrer Social Media Agentur oder in den sozialen Netzwerken weniger verdienen, brauchen sich um Steuerzahlungen keine Gedanken zu machen.

3. Steuerabgaben für Influencer mit höherem Verdienst

Liegt der Verdienst über dem jährlichen Grundfreibetrag, ist Einkommenssteuer abzuführen.

Der Steuersatz liegt zwischen 25 % und 55 %. Hier kommt es auf die Höhe des Einkommens an.

Ab einem jährlichen Verdienst über 1.000.000 EUR ist bei einem Alleinstehenden der höchste Steuersatz fällig. Der Eingangssteuersatz beginnt bei einem Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages.

Er steigt in mehreren Einkommensstufen an. Diese liegen bei 18.000 EUR, 31.000 EUR, 60.000 EUR und 90.000 EUR. Die Höchstsätze betreffen Personen mit einem jährlichen Verdienst von 1.000.000 EUR.

Influencer & Rittler und Co, Influencerin filmt sich selbst

4. Körperschaftssteuer

Während natürliche Personen der Einkommensteuer unterliegen, haben juristische Personen Körperschaftssteuer (KöSt) in Höhe von 25 % zu entrichten.

5. Wichtiges

Bei den Einkommensangaben handelt es sich nicht um den Umsatz, sondern um das steuerpflichtige Einkommen.

Vom Gesamteinkommen sind alle Kosten abzuziehen, die mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Dies sind Fahrtkosten, Kosten für das Arbeitszimmer oder für Betriebsgegenstände.

So können Influencer einen Fotoapparat oder eine Videokamera steuerlich geltend machen, wenn sie die Technik für ihre Arbeit benötigen.

6. Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuerpflicht beträgt in Österreich 20 %. Für die Berechnung der Steuer ist der tatsächliche Umsatz maßgeblich!

Hierbei handelt es sich um einen durchlaufenden Posten. Dies bedeutet, dass der Influencer bei der Rechnungsstellung verpflichtet ist, Umsatzsteuer auszuweisen.

Er vereinnahmt diese Umsatzsteuer von seinem Kunden und führt sie an das Finanzamt ab. Wenn er Betriebsausgaben hat, für die er Umsatzsteuer zahlen muss, kann er diese Kosten von der zu vereinnahmenden Umsatzsteuer abziehen.

7. Versteuerung von Gratisprodukten und Geschenken

Influencer verdienen nicht nur mit Werbung und Beiträgen auf den Kanälen der sozialen Netzwerke Geld. Viele Unternehmen verschenken Produkte mit dem Ziel, dass der Influencer dafür Werbung macht.

Grundsätzlich unterliegen auch Geschenke und Gratisprodukte der Steuerpflicht. Es ist notwendig, diese Produkte in einen Geldwert umzurechnen. Hier gibt es Ausnahmen bei Geschenken mit geringfügigem Wert.

Grundsätzlich ist es ratsam, den Gegenwert aller Geschenke beim Finanzamt anzugeben. Ob eine Geringfügigkeit vorliegt, entscheidet der Finanzbeamte. Auch der Rat eines Steuerberaters kann in diesem Zusammenhang hilfreich sein.

8. Steuerliche Pflicht von Beginn an Ernst nehmen

Gerade für junge Influencer ist es wichtig, sich rechtzeitig über die steuerlichen Pflichten zu informieren und diese ernst zu nehmen. Auf Steuerhinterziehung stehen in Österreich empfindliche Strafen. Außerdem sind nicht gezahlte Steuern zu erstatten. Die Finanzämter erheben hohe Gebühren und Strafzahlungen für Steuersünder.

9. Die Urteile häufen sich zur Influencer-Schleichwerbung

Mal eben schnell den neuen Drink posten oder auf einer Aufnahme die neuen Ohrringe der Firma XY vorführen. So gedankenlos waren bzw. sind viele Influencer im Netz. Dabei fing es vor ein paar Jahren doch so harmlos an. Es wurde gepostet, was das Zeug hält. Doch irgendwann kam es zu Klagen bezüglich der Influencer Geschenke versteuern. Eine Welle kam ins Rollen und ab diesem Zeitpunkt war Wachsamkeit geboten und zwar bis in die Details. Selbst bei einer Halskette musste aufgepasst werden, ob es sich nicht unweigerlich um Schleichwerbung handelt.

Dieses Vorgehen wurde mit der Zeit als Schleichwerbung wahrgenommen. Influencer Geschenke versteuern zu lassen, muss zur gängigen Praxis der Influencer gehören. Die Gerichte stellten fest, dass im Auftrag des Unternehmens gehandelt wird. Somit findet die klassische Schleichwerbung statt.

In Folge der Urteile wurde juristisch festgestellt, dass mit dem Posten eines Produktes der Hinweis auf Werbung zu erfolgen hat. Es herrscht somit eine eindeutige und sichtbare Kennzeichnungspflicht. Denn Influencer haben fortlaufend einen hohen Einfluss auf die Kaufentscheidung ihrer Follower. In dem Moment, in dem sie Ware zur Verfügung gestellt bekommen, entstehen bezahlte Werbepartnerschaften. Dies gilt selbst dann, wenn Influencer Produkte und Leistungen völlig kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Die Gerichte fällten wegweisende Urteile, welche in der Praxis umgesetzt werden mussten und müssen. Zum Teil mussten Influencer hohe Strafen zahlen. Umso bekannter sie wurden, desto eher liefen sie Gefahr, in den sozialen Medien erkannt zu werden.

Geschenke versteuern zu lassen ist somit eine Selbstverständlichkeit. Hier ein Beispiel aus der Praxis: Eine Influencerin stellt auf ihrem Account E-Books kostenlos zur Verfügung. Sie erhält zwar keine finanzielle Gegenleistung, handelte jedoch auch nicht im eigenen Interesse. Konkret wird eine geschäftliche Handlung zugunsten eines Dritten vollzogen. Die Influencerin müsste das E-Book als werbend deklarieren, damit es nicht als Schleichwerbung gilt.

10. Dubai und die Sonnenseiten bei den Influencer Umsatzsteuern

Herrscht eine Steuerpflicht in Dubai? Einfach mal die Koffer packen und als Influencer nach Dubai umsiedeln. Das ganze Jahr scheint die Sonne. Tolle Posts inmitten der traumhaften Locations. Produkte bewerben inmitten einer Steueroase könnte nicht einfacher sein. Ein paar Stunden mit dem Flugzeug entfernt, gibt es so gut wie keine Steuern. Das Leben scheint grenzenlos und ganz einfach zu sein.

Viele Influencer zieht es deshalb in die Vereinigten Arabischen Emiraten. Durchaus können Influencer mit einem Umzug nach Dubai mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Es scheint so, dass sich förmlich ein Paradies auftut. Die Umsatzsteuern, die es in Österreich gibt, fallen weg. Jedoch nur dann, wenn sie vor Ort (also in Österreich) nicht mehr steuerpflichtig sind. Genau dieser Satz ist entscheidend und wichtig. Es gilt, wie bei der Schleichwerbung, genau hinzuschauen. Denn es gibt Fälle, in denen die Steuerpflicht weiter vorherrscht. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Influencer noch Immobilien in Österreich hat und Einkünfte aus der Vermietung erzielt. Man sieht also: Ein Blick auf die Steuergesetze ist in jedem Falle notwendig.

Es kann also durchaus knifflig werden. Deshalb ist es ratsam, sich bei einem Steuerberater genau zu erkundigen, bevor dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt wird. Bei kollidierenden wirtschaftlichen Interessen kann es sein, dass eine beschränkte Steuerpflicht in Österreich bestehen bleibt. Die Besteuerung im Heimatland fällt nicht automatisch weg. Für Dubai selbst ist der Fall einer Doppelbesteuerung von geringer Bedeutung. Dubai zielt nämlich auf die Staatsbürgerschaft ab.

Tatsächlich zieht eine große Anzahl an Influencern von Österreich nach Dubai. Wer als Influencer viel Geld verdient, sucht Möglichkeiten, Steuern einzusparen. So wird darüber nachgedacht, wie in einem anderen Land Steuern gespart werden können. In den Vereinigten Arabischen Emiraten fallen lediglich 5 Prozent Steuern an.

10.1. Lebensmittelpunkt Österreich: Wie sieht es mit den Influencer Umsatzsteuern aus?

Gibt es persönliche Gründe, seinen Lebensmittelpunkt in Österreich zu behalten, dann hat dies steuerliche Konsequenzen. Ein mögliches Szenario stellt sich wie folgt dar:

Ein Influencer lässt seine Familie in Österreich zurück. Damit möglichst viele Steuern gespart werden, zieht er nach Dubai. Die Frau und die Kinder bleiben im heimischen Österreich. Damit er in Dubai arbeiten kann, geht die Finanzbehörde in Österreich davon aus, dass weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Zudem wird auf die Aufenthaltsdauer in Österreich geschaut. Denn wenn sich der Influencer mehr in Österreich als in Dubai aufhält, dann wird es schwierig.

Der gelegentliche Aufenthalt in Österreich spielt keine besondere Rolle. Hält der Influencer sich hingegen mehr in Österreich als in Dubai auf, dann sieht es steuerlich schon ganz anders aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Familienbesuche geht. Es ist anzuraten, einen Steuerberater bei dieser kniffligen Frage hinzuziehen, bevor das böse Erwachen erfolgt. Generell kommt es auf die Begleitumstände an, sodass eine pauschale Aussage nicht getroffen werden kann. Im Zweifelsfalle sollte immer steuerlicher oder rechtlicher Rat vorgenommen werden.

11. Die kleine Aufmerksamkeit und das Finanzamt: Müssen Influencer Umsatzsteuern für Kleinigkeiten bezahlen?

Die Influencerin ist Mutter geworden. Das Netz jubelt vor Freude. Der beliebte Influencer feiert Hochzeit und die Follower wollen ihm unbedingt eine Aufmerksamkeit zukommen lassen. Es kommen nach und nach kleine Geschenke ins Haus. Es gibt Blumen, das Lieblingsmüsli, eine große Tasse oder eine süße Handcreme. Müssen diese Geschenke versteuert werden? In diesem Fall nicht. Die Geschenke spielen sich vom Wert her in einem kleinen Rahmen ab. Solange die kleine Aufmerksamkeit nicht deutlich überschritten wird.

Ein teures Parfüm, ein Markenhandy oder ein teurer Föhn müssen dagegen versteuert werden. Der Influencer sollte immer darauf achten, dass er in keine Steuerfalle tappt. Kleine Aufmerksamkeiten gehören, wie schon erwähnt, zum geringfügigen Wert. Doch wie genau ist das Finanzamt nun wirklich?

Würde das Finanzamt von den kleinen Aufmerksamkeiten überhaupt erfahren? Handelt es sich um ein Sponsoring oder Werbung im Sinne von Sachgeschenken, welche in den Postings sichtbar deklariert wurden, dann wird das Geschenk im Rahmen einer Betriebsprüfung sichtbar. Erhält der Influencer ein Geschenk nach Hause und verwendet die Handcreme für sich im Privaten, dann wird das Finanzamt natürlich nichts davon mitbekommen.

Würde er die Handcreme jedoch als Werbung in den sozialen Medien deklarieren, so müsste er diese wiederum in den Büchern aufführen. Im Zweifelsfall sollte der Influencer lieber davon Abstand nehmen oder rechtlichen Rat in dieser Frage hinzuziehen.

Influencer sollten immer bedenken, dass eine Recherche zu ihrer Person im Internet von jedem leicht durchgeführt werden kann. Ebenso können Auskunftsersuchen der Finanzbehörden an Dritte oder Firmen erfolgen. "Trau, schau, wem!" ist ein Motto, welches gerade Influencer beherzigen sollten. Die Konkurrenz und der Neid sind groß. Gerade bei bekannten Influencern gibt es unendlich viele Follower und Klicks.

Influencer sollten sich demzufolge besonders schützen. Ehrlich sein währt bekanntlich am längsten und führt im Zweifelsfall zu einem ruhigeren Schlaf! Der Steuerberater kann somit auf die Vorgänge ein Auge werfen und abschließend eine Entscheidung treffen.

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