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Online Marketing

Der richtige steuerliche Umgang für Werbetreibende

Werbetreibende und die Steuer im Social Media

Was sollte ein Unternehmer beim Relaunch einer Website unbedingt im Hinterkopf behalten und auf welche Methoden sollte er dabei setzen?

Facebook und Google sind ideale Medien, wenn es um erfolgreiches Online Marketing mit hoher Reichweite geht. Doch aus steuerlicher Perspektive können Werbetreibende vor einem Problem und Ärger mit dem Finanzamt stehen. Grund hierfür sind die Firmensitze in steuergünstigen Ländern, durch die das Unternehmen keine Umsatzsteuer im deutschsprachigen Raum zahlt.

Tipps für den steuerlich richtigen Umgang bei Facebook & Co. Werbung

Unternehmen die steuerrechtlich betreut werden, können sich entspannen und die Umsatzsteuer durch ihren Steuerberater errechnen lassen. Wer als Kleinunternehmer oder Selbstständiger in sozialen Medien wirbt und keinen Steuerberater hat, muss die Berechnung und Anzeige beim Finanzamt selbst vornehmen. Werbetreibende bekommen von Facebook oder Google eine Rechnung, auf der 0% Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Das bedeutet nicht, dass der Werbende steuerlich befreit ist und dem Finanzamt über keine Meldepflicht hat.

Vielmehr entsteht daraus die Verpflichtung, die Umsatzsteuer selbst zu ermitteln und den gültigen Steuersatz in Eigeninitiative herauszurechnen. Bei herkömmlichen Rechnungen von Unternehmen mit Sitz im deutschsprachigen Raum ist die Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt und muss vom Leistungserbringer getragen werden. Bei Facebook Werbung oder Google Ads wird das Reverse Charge Verfahren angewandt. Das bedeutet, dass nicht der Leistungserbringer, sondern der Werbetreibende als Leistungsempfänger für die Entrichtung der steuerlichen Verpflichtung Sorge trägt.

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Was bedeutet Reverse Charge ? - Die umgekehrte Steuerschuld

Um was handelt es sich bei dem Reverse Charge Verfahren und der damit verbundenen umgekehrten Steuerschuld? Erfahrene Steuerberater kennen sich damit aus und können bei der Buchhaltung helfen, vor allem wenn viele Rechnungen auf diese Weise erstellt und die Umsatzsteuer berechnet werden muss.

In jedem Land ist es so, dass der Staat an den Einnahmen der Unternehmen mitverdient. Hierfür wird die Umsatzsteuer verlangt, die als Mehrwertsteuer bezeichnet wird. Diese wird üblicherweise einem Rechnungsbetrag für eine erbrachte Leistung in der gesetzlich festgelegten Höhe aufgeschlagen. Diese Umsatzsteuer muss das Unternehmen dem Staat wieder abführen und darf den Betrag nicht für sich behalten. Kommt es auf der Facebook Ads Rechnung allerdings dazu, dass die Mehrwertsteuer mit 0 % ausgewiesen wird, da das Unternehmen im deutschsprachigen Raum nicht zur Abführung der Mehrwertsteuer verpflichtet ist, muss anders vorgegangen werden. Für genau diese Fälle ist das Reverse Charge Verfahren, dass dem Staat verhilft, seine Steuern dennoch einnehmen zu können.

Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, zahlt hierfür auch die Mehrwert- oder Umsatzsteuer. Wurde auf der Rechnung für eine Dienstleistung die Mehrwertsteuer ausgewiesen und gezahlt, dann muss der Empfänger des Geldes diese Mehrwertsteuer, die in diesem Fall dann zur Umsatzsteuer wird, an das Finanzamt abführen. Das Reverse Charge Verfahren hingegen funktioniert genau entgegen gesetzt. Zwar wird hier die Leistung bezahlt. Aber nicht derjenige, der das Geld erhält, führt auch die Steuer ab. Hierfür ist derjenige zuständig, der die Rechnung ohne Mehrwertsteuer zahlt und diese direkt an das Finanzamt weiter leitet.

Diese Regelung ist immer dann anzuwenden, wenn der Leistungserbringer, der auch die Rechnung schreibt, nicht im Inland sondern im Ausland seinen Firmensitz hat. Dies ist auch bei der Facebook Ads Rechnung der Fall, da auch das Unternehmen Facebook seinen Sitz im Ausland hat. Die Details zum Reverse Charge Verfahren können auch im Umsatzsteuergesetz nachgelesen werden.

Das Reverse Charge Verfahren ausreichend beleuchten

Gerade Laien können das Reverse Charge Verfahren in Verbindung mit der Facebook Ads Rechnung oftmals nicht so einfach durchblicken. Je nachdem, welche Buchhaltungssoftware genutzt wird, ist es komplexer oder auch einfacher. Allerdings ist es wichtig, dass das Thema richtig behandelt wird. Denn dem Finanzamt ist es egal, ob aus Unwissenheit oder Berechnung gehandelt wurde. Das Finanzamt prüft die Umsatzsteuer-Voranmeldung und führt bei falschen Angaben eine entsprechende Nachberechnung durch. Das ist, wenn es einmal passiert nicht, weiter schlimm. Wenn das Finanzamt jedoch jedes Mal korrigieren muss, dann wird ein entsprechender Hinweis gegeben, dass sichergestellt werden muss, dass alles, und so auch die Facebook Ads Rechnung richtig, verbucht werden muss.

Allerdings rückt niemand gerne in den Fokus des Finanzamts, was in diesem Fall allerdings unweigerlich passieren wird. Wer sich immer noch unsicher ist, sollte sich an einen Fachmann wenden, der sich mit der Thematik der Google oder auch Facebook Ads Rechnung auskennt. Denn bei Google Ads ist es ähnlich wie bei den Facebook Ads. Ein Steuerberater kann hier Licht ins Dunkel bringen und auch Selbstständigen und Kleinunternehmern helfen, das Verfahren zu verstehen und die Mehrwertsteuer richtig abzurechnen.

Die richtige Buchung von Rechnungen ohne Umsatzsteuer

Auch die Online Marketing Agentur nutzt Facebook und Google zur Steigerung der Bekanntheit. Steuerlich handelt es sich bei Werbeausgaben um Werbekosten, die in der Steuererklärung unter dem entsprechenden Punkt gelistet werden. Je nach Kontoführung und Abrechnung können die Kosten für Social Media Werbung auch in die Betriebsausgaben einfließen. Auf der ausgestellten Rechnung des Leistungserbringers ist nur der Nettobetrag ersichtlich, während bei Umsatzsteuer 0% steht. Der Leistungsempfänger, also der Werbetreibende muss nun die Umsatzsteuer von 20 Prozent herausrechnen und in der Spalte für die zu buchende Umsatzsteuer eintragen.

Wer vorsteuerberechtigt ist und die Umsatzsteuer monatlich, quartalsweise oder halbjährlich an das Finanzamt entrichtet, macht nun eine Gegenbuchung und bezeichnet diese als abziehbare Vorsteuer. Die Vorgehensweise bezieht sich auf alle Unternehmen, die im steuergünstigen Ausland sitzen und Werbetreibenden eine Rechnung ohne Umsatzsteuer auszahlen. Bei zahlreichen Geschäften in diesem Bereich lohnt es sich immer, einen Steuerberater zu beauftragen und sich für eine fachmännische Abrechnung der Vorsteuern an das Finanzamt zu entscheiden.

Welche Details auf der Rechnung stehen müssen

Die Aufführung der Umsatzsteuer bleibt, wie sich bereits im vorigen Absatz erschlossen hat, bei Geschäften mit Unternehmen aus steuergünstigen Ländern außen vor. Doch eine für das Finanzamt gültige Rechnung muss dennoch erstellt und mit allen wichtigen Informationen zum Leistungserbringer ausgehändigt werden. Essenzielle Vermerke sind die VAT Nummer, ein Hinweis auf das Reverse Charge Verfahren sowie die vollständige Rechnungsadresse des Rechnungsausstellers. Bei Berechnungsfehlern behält sich das Finanzamt eine Korrektur mit Hinweis an den Umsatzsteuerpflichtigen vor. Das kann langfristig problematisch werden, da Werbetreibende im Fokus des Finanzamtes mit größeren steuerlichen Prüfungen rechnen müssen. Bei allen Unsicherheiten oder monatlichen Rechnungen von Google, Facebook und Co. ist es immer hilfreich, sich für eine professionelle Bearbeitung der Steuererklärung zu entscheiden.

Auch die vollständige Auslagerung der Buchhaltung kann sich selbst für Kleinunternehmer und Selbstständige lohnen, da die Kosten für den Steuerberater umsatzabhängig und somit dem Arbeitsaufwand angemessen sind. Der Steuerberater sieht auf den ersten Blick, ob die Rechnung korrekt ist oder ob der Werbetreibende beim Leistungserbringer eine ordentliche und rechtsgültige Rechnung nachfordern muss.

Facebook-Konto überprüfen

Wer über Facebook Ads Werbung bucht, muss hierfür ein Konto anlegen. Dieses sollte auf jeden Fall überprüft werden, ansonsten könnte es sein, dass die Facebook Ads Rechnung nicht korrekt ausgestellt wird, was zu erheblichen Problemen führen könnte. Die Kontrolle sollte bereits vor der ersten Werbeschaltung geschehen. Wurde das verpasst und die Rechnung wurde falsch ausgestellt, sollte spätestens nun reagiert, kontrolliert und geändert werden.

Um in das Konto zu gelangen, wird auf der Facebook-Seite das Dropdown-Menü gewählt. Hier geht es dann weiter zum Menüpunkt "Werbeanzeigen verwalten". In dem Werbekonto können nun sämtliche eingegebenen Daten überprüft und gegebenenfalls geändert oder ergänzt werden. So wird sicher gestellt, dass alle weiteren Rechnungen richtig an die Geschäftsanschrift adressiert werden und das Finanzamt hier schon einmal nichts zu beanstanden hat. In dem Fall kann das Finanzamt dann auch keine Beanstandungen für den Vorsteuerabzug und das Reverse Charge Verfahren anmelden.

Doch wer einmal in den Fokus des Finanzamtes geraten ist wird damit rechnen müssen, immer wieder größere steuerliche Prüfungen über sich ergehen lassen zu müssen. Denn Unwissenheit schützt in diesem Fall nicht, das Finanzamt geht nach wiederholten falschen Angaben schnell von Betrug aus. Dies kann aber mit der Beauftragung eines professionellen Steuerberaters direkt von Anfang an vermieden werden. Denn dieser kennt sich damit aus und erkennt falsche Rechnungen sofort. Ein sorgfältiges Arbeiten seitens eines Steuerberaters ist ebenfalls gegeben, da dieser einen guten Ruf in der Branche zu verlieren hat. Wird ein Mandant falsch beraten, zum Beispiel zu einer Facebook Ads Rechnung, schadet dies nicht nur dem Werbetreibenden, sondern ebenso dem Steuerberater.

Die Facebook Ads Rechnung finden - so gelingt es

Wenn auf der Plattform Facebook Werbung geschaltet wird, dann muss hierüber ein Beleg bei der Buchhaltung aufbewahrt werden. Die hierfür benötigte Facebook Ads Rechnung befindet sich auf der eigenen Facebook-Seite des Werbetreibenden. Auf der Facebook-Seite sind die Rechnungen entweder unter dem Menüpunkt "Werbeanzeigenmanager" oder im Dropdown-Menü und hier unter "Werbeanzeigen verwalten" zu finden. Über beide Menüpunkte gelangt man in den Werbeanzeigenmanager. Hier befindet sich der Menüpunkt "Abrechnungs- und Zahlungsmethoden". Dieser sollte sich in der ganz rechten Spalte befinden.

Auf der sich nun öffnenden Seite wird eine Übersicht aller bislang angefallenen Rechnungen für die geschaltete Werbung angezeigt. Diese können jederzeit über diesen Menüpunkt aufgerufen werden. Hierfür muss vorab der Zeitraum eingestellt werden, für den die Rechnungen angezeigt werden sollen. Wichtig ist, dass die benötigte Facebook Ads Rechnung nun auf den eigenen Rechner herunter geladen wird. Denn nur so kann sie als Beleg für das örtliche Finanzamt gelten. Auf dem eigenen Rechner kann sie dann entsprechend abgelegt und in das eigene Buchhaltungsprogramm übernommen werden.

Die globale Wirtschaft sorgt dafür, dass Geschäfte außerhalb des eigenen Landes als Unternehmensstandort boomen. Großkonzerne wie Google und Facebook haben ihren Firmensitz in Ländern, wo Umsatzsteuer und Finanzamt Probleme kein wirkliches Thema sind. Für den Werbetreibenden ergibt sich daraus eine Hürde, die sich am besten und sichersten mit der Beauftragung eines erfahrenen Steuerberaters überwinden lässt.

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